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   BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B   

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BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B (https://dejure.org/2009,17708)
BSG, Entscheidung vom 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B (https://dejure.org/2009,17708)
BSG, Entscheidung vom 23. April 2009 - B 13 R 15/09 B (https://dejure.org/2009,17708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Bezeichnung eines Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Bezeichnung des Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B

    Rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren, Vertagung

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 62 SGG verlangen nicht, dass der Beteiligte selbst gehört wird (Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B - Juris RdNr 8 und vom 17.10.2008 - B 13 R 341/08 B; BSG vom 17.1.1994 - 9 BV 118/93, Juris RdNr 2).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er im Verfahren - wie vorliegend - durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, durch den er sich - ua in der mündlichen Verhandlung - Gehör verschaffen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.8.2008 und 14.11.2005 aaO; BSG vom 17.1.1994 aaO).

  • BSG, 17.01.1994 - 9 BV 118/93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Pflicht zur

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 62 SGG verlangen nicht, dass der Beteiligte selbst gehört wird (Senatsbeschlüsse vom 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B - Juris RdNr 8 und vom 17.10.2008 - B 13 R 341/08 B; BSG vom 17.1.1994 - 9 BV 118/93, Juris RdNr 2).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er im Verfahren - wie vorliegend - durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, durch den er sich - ua in der mündlichen Verhandlung - Gehör verschaffen kann (vgl Senatsbeschlüsse vom 21.8.2008 und 14.11.2005 aaO; BSG vom 17.1.1994 aaO).

  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 3/91

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs - Gewährung rechtlichen Gehörs bei im Ausland

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Zwar mag die Anordnung des persönlichen Erscheinens geboten sein, um einem Beteiligten Gelegenheit zum mündlichen Vortrag zu geben, wenn die Aufforderung zum schriftlichen Vortrag von vornherein keine erschöpfende Sachverhaltsaufklärung gewährleisten kann (vgl BSG vom 15.7.1992 - 9a RV 3/91, Juris RdNr 11).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Es habe also nicht einmal ein eigener Willensentschluss in dem Sinne vorgelegen, als dass die Arbeit vor dem Hintergrund der wirklichen Lebenslage in einem solchen Ghetto jedenfalls auch noch auf einer, wenn auch auf das Elementarste reduzierten, Wahl zwischen wenigstens zwei Verhaltensmöglichkeiten beruht habe (Hinweis auf BSG vom 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R).
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Daneben hat der Kläger nicht vorgetragen, seinerseits alles Erforderliche dafür getan zu haben, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSGE 68, 205, 210 [BSG 19.03.1991 - 2 RU 33/90] = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 58), etwa im Rahmen der Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses während der mündlichen Verhandlung vor dem LSG (§ 112 Abs. 2 Satz 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Daneben hat der Kläger nicht vorgetragen, seinerseits alles Erforderliche dafür getan zu haben, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSGE 68, 205, 210 [BSG 19.03.1991 - 2 RU 33/90] = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 58), etwa im Rahmen der Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses während der mündlichen Verhandlung vor dem LSG (§ 112 Abs. 2 Satz 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Abgesehen davon, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris), wäre die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur dargetan, wenn aufgezeigt würde, dass das Gericht seiner Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Daneben hat der Kläger nicht vorgetragen, seinerseits alles Erforderliche dafür getan zu haben, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl BSGE 68, 205, 210 [BSG 19.03.1991 - 2 RU 33/90] = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1; Senatsbeschluss vom 20.1.1998 - B 13 RJ 207/97 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 22 S 35; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33 S 58), etwa im Rahmen der Erörterung des Sach- und Streitverhältnisses während der mündlichen Verhandlung vor dem LSG (§ 112 Abs. 2 Satz 2 iVm § 153 Abs. 1 SGG).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Abgesehen davon, dass es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz gibt, der das Gericht verpflichtete, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - und vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris), wäre die Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur dargetan, wenn aufgezeigt würde, dass das Gericht seiner Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 23.04.2009 - B 13 R 15/09 B
    Denn die Voraussetzungen für deren Zulassung sind nicht schon deshalb gegeben, weil das LSG - vermeintlich - in der Sache falsch entschieden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 109/08 B
  • BSG, 17.10.2008 - B 13 R 341/08 B
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Eine solche Pflicht zur Information über die Rechtsauffassung des Gerichts bereits vor der Entscheidung gebietet Art. 103 Abs. 1 GG jedoch grundsätzlich nicht (stRspr, vgl BVerfG vom 20.2.2008 - 1 BvR 2722/06 - Juris RdNr 26; vom 24.10.2007 - 1 BvR 1086/07 - BVerfGK 12, 346, 353; vom 23.2.2007 - 1 BvR 2368/06 - BVerfGK 10, 330, 334; BSG vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - Juris RdNr 7 mwN; s aber BSG vom 13.11.2008 - B 13 RS 72/08 B - Juris RdNr 7, 9 - für den Fall der Änderung einer zuvor den Beteiligten mitgeteilten Rechtsmeinung des Gerichts) .
  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Das Gericht ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet dafür Sorge zu tragen, etwa durch Anordnung der Übernahme der Fahrtkosten, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor Gericht auftreten kann (BSG Beschluss vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 28.07.2009 - B 1 KR 38/09 B
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 62 SGG verlangen nämlich nicht, dass der Beteiligte selbst persönlich gehört wird (vgl zB BSG, Beschlüsse vom 23.4.2009 - B 13 R 15/09 B - Juris RdNr 11, mwN, vom 14.11.2005 - B 13 RJ 245/05 B - Juris RdNr 8 und vom 17.1.1994 - 9 BV 118/93, Juris RdNr 2).

    Das Gericht ist daher nicht verpflichtet, durch Anordnung des persönlichen Erscheinens dafür Sorge zu tragen, dass jeder Beteiligte auch persönlich vor dem Gericht auftreten kann (BSG, Beschluss vom 23.4.2009, aaO, mwN).

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